Austropapier fordert Novellierung des EUDR

Veröffentlicht am: 27.02.2024

81 Prozent der heimischen Wälder sind in Privatbesitz. Die überbordenden bürokratischen Anforderungen der EU durch die EUDR könnten dazu führen, dass die vielen Kleinwaldbesitzer ihre Wälder außer Bewirtschaftung stellen und damit nicht nur der wertvolle Rohstoff Holz immer knapper wird, sondern auch zehntausende Arbeitsplätze in Österreich bedroht werden.

 

Die österreichische Papierindustrie setzt sich schon seit Jahrzehnten dafür ein, dass die heimischen Wälder klimafit sind und kontinuierlich wachsen. Daher unterstützt Austropapier das Ziel der EU, die globale Entwaldung zu stoppen. In Österreich existieren strenge Gesetze zur Walderhaltung. Nicht nur Waldumwandlungen unterliegen Genehmigungsverfahren, jede Holz-Nutzung ist mit der Pflicht der Wiederbewaldung verbunden. Die Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden. Die 2005 gegründete Kooperationsplattform Forst-Holz-Papier (FHP) ist ein europaweit einzigartiger Zusammenschluss entlang der Wertschöpfungskette in Österreich, der maßgeblichen Anteil daran hat, dass die heimischen Wälder in den letzten zehn Jahren Tag täglich um die Größe von neun Fußballfeldern gewachsen sind und über 300.000 Arbeitsplätze in 172.000 Betrieben abgesichert sind.

EUDR: Bürokratiemonster für Groß und Klein
Die aktuelle Version der EUDR (European Deforestation Regulation), die Ende Juni 2023 in Kraft getreten ist und bis Ende dieses Jahres zwingend umgesetzt werden muss, bedroht Österreichs Vorzeigemodell durch völlige Überregulierung, unklare Ausformulierung und nicht zuletzt einem misslungenem Traceability System, das auf Geolokalisierungsdaten des Erntesystems basiert und eine manuelle Eingabe jeder Holzernte vorsieht. „Die einmonatige Testphase des Meldesystems der EU hat gezeigt, dass diese digitale Plattform weder den heutigen Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur entspricht noch über passende Schnittstellen zu branchenüblichen Systemen verfügt und daher völlig unbrauchbar ist,“ erklärt Christian Schnedl, Geschäftsführer von Papierholz Austria, einer Holzeinkaufsgesellschaft, die als Bindeglied zwischen den Waldbesitzern und der verarbeitenden Industrie fungiert. Schnedl weiter: „An manchen Tagen kommen bei uns 300 LKW täglich an. Der zusätzliche bürokratische Aufwand durch die Verpflichtung zur Lieferantenkontrolle, wie ihn die EUDR verlangt, würde einen erheblichen personellen Mehraufwand bedeuten, der für uns einfach nicht umsetzbar ist.“
81 Prozent der heimischen Wälder sind laut Waldbericht 2023 in Privatbesitz. Diese Fläche teilen sich wiederum 137.000 Eigentümerinnen und Eigentümer. Der bürokratische Zusatzaufwand der EUDR ist besonders für Kleinwaldbesitzer so groß, dass die Gefahr besteht, dass sie ihre Wälder gar nicht mehr bewirtschaften und der wertvolle Rohstoff Holz bei steigender Nachfrage immer knapper wird und Wälder außer Nutzung gestellt werden. Eine aktuelle Studie - an der auch Experten des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) mitgewirkt haben – hat errechnet, dass eine Außernutzungsstellung von 10 Prozent der Waldfläche einen Verlust von 2,36 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung und 27.000 Arbeitsplätzen gleichkommen.
Die Vereinigung der österreichischen Papierindustrie begrüßt ausdrücklich die guten Absichten, die hinter der EUDR stehen. Es bedarf jedoch einer praxisnahen und bürokratiesparsamen Umsetzung mit entsprechenden Kompetenzen im Landwirtschaftsministerium für eine adäquate nationale Umsetzung. „Viele Formulierungen in der EUDR bieten erheblichen Interpretationsspielraum und daher keine Rechtssicherheit. Erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes konnten bisher von der EU nicht ausgeräumt werden und das Meldesystem stellt die gesamte Branche von Industriebetrieb bis zum Kleinwaldbesitzer vor unüberwindliche bürokratische Hürden“, erklärt Austropapier-Präsident Zahlbruckner und formuliert demzufolge eine klare Forderung: „Aufgrund der vielen offenen Fragen und dem Fehlen jeglicher Schnittstellen im Meldesystem, ist eine Umsetzung bis Ende 2024 schlichtweg unmöglich. Hier braucht es zwingend eine Fristverlängerung, bis die EUDR novelliert und praxistauglich gemacht wird.“

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