Afa bei Fixkostenzuschuss berücksichtigt

Veröffentlicht am: 01.09.2020

Im Juni hatte der Verband Druck & Medien als einer der ersten Branchenverbände aufgezeigt, dass investitionsstarke Branchen beim Fixkostenzuschuss grob benachteiligt sind.

In der Neuauflage des Fixkostenzuschuss ab 16. September hat die Bundesregierung nachgebessert und die Forderungen nach einer Erweiterung der Fixkosten erfüllt. Der Verband Druck & Medientechnik freut sich natürlich über die Verbesserungen, die der gesamten Druck- und Medienbranche zugute kommen. „Es ist uns gelungen, die Bundesregierung auf die Probleme von Produktionsbetrieben zu sensibilisieren. In der Neuauflage des Fixkostenzuschusses sind jetzt die Abschreibungskosten erstmals abgebildet, und auch Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Das ist ein Meilenstein – damit ist der Fixkostenzuschuss tatsächlich eine Erleichterung für die Druckereien“, betont Peter Sodoma, Geschäftsführer des Verband Druck & Medientechnik.

Foto: © Doris Seebacher
Der Zuschuss wird schon ab 30 Prozent statt 40 Prozent Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Zu den Fixkosten zählen damit zusätzlich die AfA, fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und frustrierte Aufwendungen, und Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Eingereicht werden kann ab 16. September für die Zeiträume ab 16. Juni 2020. Die Zuschüsse können für bis zu sechs zusammenhängende Monate bis 15. März 2021 beantragt werden.

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