Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Veröffentlicht am: 23.04.2015

Am 17. April hat der Vorstand der Neschen AG beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der operative Geschäftsbetrieb des Unternehmens bleibt davon unberührt. Die europäischen Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das Amtsgericht Bückeburg – Insolvenzgericht – hat dem Antrag bereits entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens zugelassen. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands, in den neben CEO Henrik Felbier als CRO die Insolvenzexpertin Dr. Bettina E. Breitenbücher berufen wurde. „Da uns die Ertragswende bereits gelungen ist, wollen wir die Insolvenz nun zu einer Entschuldung des Unternehmens nutzen. Wir wollen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgeht“, so Breitenbücher. In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der insbesondere die notwenigen Sanierungsschritte beinhaltet und die Grundlage der Restrukturierung bildet.

 

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